Der Familienbund der Katholiken kritisiert die geplante Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Entlastung von Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Entlastung ist unausgewogen gestaffelt und zu niedrig. Als angemessene Berücksichtigung der Leistungen der Familien für die Pflegeversicherung befürwortet der Familienbund einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht.
Berlin, 10.05.2023 – Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) kritisiert der Präsident des Familienbunds, Ulrich Hoffmann, das Regierungskonzept zur Entlastung von Familien: „Jedes Kind ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft der Pflegeversicherung. Daher leuchtet es nicht ein, warum die Entlastung pro Kind so unterschiedlich sein soll. Das erste Kind soll durch den Wegfall des Kinderlosenzuschlages zu einer lebenslangen Beitragsentlastung um 0,6 Prozentpunkte führen. Für die weiteren Kinder soll es nur noch eine bis zum 25. Lebensjahr begrenzte Entlastung um jeweils 0,25 Prozentpunkte geben. Und ab dem sechsten Kind soll es gar keine weitere Entlastung mehr geben. Hier gibt es eine Schlagseite zu Lasten von Mehrkindfamilien. Dabei sind gerade diese wichtig, damit die Pflegeversicherung auch in Zukunft funktioniert und finanzierbar bleibt. Es muss daher für alle Kinder eine angemessene Entlastung geben.“
Der Gesetzgeber ist durch die vom Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Familienverband erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 verpflichtet, Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen differenziert nach der Kinderzahl zu entlasten. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Karlsruher Richter ihre im Jahr 2001 getroffene Entscheidung, dass Familien mit der Kindererziehung einen „generativen Beitrag“ für die Pflegeversicherung erbringen und daher bei den Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet werden müssen.
Nach Auffassung des Familienbundes sollte der Gesetzgeber den Kinderlosenzuschlag abschaffen und auf einen einheitlichen Pflegeversicherungsbeitrag mit Kinderfreibeträgen für Familien analog zum Steuerrecht umstellen. Ulrich Hoffman weist darauf hin, dass der Kinderlosenzuschlag verdecke, worum es bei der Anerkennung des generativen Beitrages von Familien eigentlich gehe: „Es geht nicht um die zusätzliche Belastung von Kinderlosen, sondern um die Entlastung von Familien, weil diese durch die Kindererziehung einen weiteren, kostenaufwendigen Beitrag für die Pflegeversicherung erbringen. Die Erziehung zukünftiger Beitragszahlender kommt allen Versicherten zugute.“
Ein Kinderfreibetrag in der Pflegeversicherung hätte gegenüber einer prozentualen Entlastung von Familien den Vorteil, dass er für alle Familien die gleiche Entlastungswirkung hätte. Familien hätten pro Kind monatlich rund 30 Euro (inklusive Arbeitgeberbeitrag) bzw. 16 Euro (nur Arbeitnehmerbeitrag) mehr zur Verfügung. Dagegen würden Familien mit einem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung (2022: 38.901 Euro) nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur eine monatliche Entlastung in Höhe von jeweils 8 Euro für die Kinder zwei bis fünf erhalten. Ulrich Hoffmann fordert daher mindestens eine Anhebung dieser Entlastung: „Wenn der Gesetzgeber bei der prozentualen Entlastung bleiben möchte, muss die Entlastung pro Kind mindestens 0,5 Prozentpunkte betragen, um Mehrkindfamilien mit Durchschnittseinkommen angemessen zu unterstützen. Sie muss darüber hinaus für jedes Kind gezahlt werden – auch über das 5. Kind hinaus. Denn mit jedem Kind leisten Familien einen generativen Beitrag, der die Pflegeversicherung stützt und die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass später Angehörige statt der öffentlichen Hand den Großteil der Pflege übernehmen.“
Weitere Informationen:
Der Familienbund ist am 10. Mai 2023 als Sachverständiger zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Unsere aktuelle Stellungnahme zum Regierungsentwurf finden sie hier.
Eine Bewertung der geplanten Familienentlastung ist auch in unserer Verbandszeitschrift „Stimme der Familie“ (02/2023) erschienen (Stand: Referentenentwurf). Diese finden sie hier.