Die Bundesregierung denkt nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" offenbar über eine spätere Einführung der Kindergrundsicherung nach. In einer entsprechenden Stellungnahme der Regierung heißt es demnach laut Zeitung, die Bundesregierung prüfte gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, das Anliegen des Bundesrates, ob und gegebenenfalls wie Anpassungen an dem bisherigen Datum nötig seien. Die Stellungnahme wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Derzeit ist geplant, dass die Kindergrundsicherung um 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Mit der Kindergrundsicherung sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab 2025 Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag sowie weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Familien sollen sie digital beantragen können. Zur Verwaltung sollen die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Familienservice ausgebaut werden. Derzeit befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat hatte heftige Kritik an dem Gesetz geübt. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist eine sogenannte Gegenäußerung zu dieser Kritik.
Die Bundesregierung ging laut "Tagesspiegel" in der Stellungnahme auch auf die Kritik von Kommunen und Ländern ein, die befürchten, die Reform könne zu einer höheren bürokratischen Belastung für betroffene Familien führen. Dort heißt es, das Gesetz strebe eine "einfache und bürokratische Verwaltung" an. Der geplante Familienservice und Jobcenter sollten "eng zusammenarbeiten". Denkbar seien "Mitarbeiteraustausche und wenn möglich die Nutzung räumlicher Synergien". Die Schnittstelle zwischen Kindergrundsicherung und Bürgergeld solle für Familien nicht zu "zusätzlichem Aufwand und Mehrbelastung" führen. Die Schnittstelle müsse "so friktionsfrei wie möglich ausgestaltet sein". (KNA)