Der geplante Bau von weiteren 100.000 Kita-Plätzen in Deutschland ist ein wichtiger Impuls für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützt deshalb die Pläne der Bundesregierung, den Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ weiter finanziell zu unterstützen. In der Anhörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages begrüßte FDK- Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber außerdem, dass das Gesetz auch eine Komponente zur Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung enthält. „Es ist sehr sinnvoll, dass eine Kindertagesstätte, die zusätzliche Plätze schafft, auch eine Förderung für qualitätssteigernde Ausstattungsinvestitionen erhalten kann“, so Matthias Dantlgraber.
Dennoch steht beim vorliegenden Gesetzentwurf der Ausbau der Quantität eindeutig im Vordergrund. Der Familienbund fordert, dass endlich auch die Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung angemessen und zusätzlich zum erforderlichen quantitativen Ausbau gefördert wird. Denn solange eine ausreichende Qualität nicht gewährleistet ist, kann die Kindertagesbetreuung ihre wichtige Funktion für Bildung, Chancengleichheit und Integration nur eingeschränkt erfüllen.
Beim Ausbau der Qualität sind insbesondere umfangreiche Investitionen in zusätzliches qualifiziertes Personal erforderlich, die als Betriebskosten vom vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfasst sind. Ein echtes eigenes Kitaqualitätsgesetz fehlt weiterhin und sollte so bald wie möglich auf den Weg gebracht werden. Für den Familienbund hängt die Qualität einer Kindertagesstätte maßgeblich davon ab, wie viel qualifiziertes Personal für wie viele Kinder zur Verfügung steht und wie groß die Gruppen sind. Der Familienbund setzt sich für eine Fachkraft-Kind-Relation von 1 zu 4 für Kinder von ein bis drei Jahren und von 1 zu 9 für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein.
Der Familienbund befürwortet außerdem, dass erstmals nicht nur Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3), sondern auch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) gefördert werden sollen. „Je älter das Kind ist, desto mehr Eltern wünschen sich eine Kindertagesbetreuung“, so Matthias Dantlgraber. Der Ausbau um weitere 100.000 Plätze ist notwendig, da erfreulicherweise in den vergangenen Jahren mehr Kinder geboren wurden und dieser Trend sich in den kommenden Jahren voraussichtlich fortsetzen wird. Hinzu kommen Kinder aus schutz- und asylsuchenden Familien, für die zusätzliche Plätze benötigt werden.
Dantlgraber äußerte jedoch Zweifel, ob die geplanten 100.000 zusätzlichen Plätzen mit dem von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Finanzvolumen von insgesamt rund 2 Milliarden Euro wirklich gebaut werden können. Angesichts steigender Baukosten kann das Ziel wahrscheinlich nur erreicht werden, wenn die Fördermittel auch in größerem Umfang dazu genutzt werden, bestehende Plätze zu sichern, die ohne Investitionen wegfallen würden.
Die Stellungnahme des Familienbundes zum Gesetzesentwurf finden Sie hier: